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Kranken-Zuschuss-Kasse muss Bioresonanztherapie erstatten.

In einem Gerichtsverfahren des Amtsgerichts Rüsselsheim wurde die Kranken–Zuschuss–Kasse der Opel Betriebskrankenkasse im Januar 2006 verurteilt, die Kosten einer Bioresonanztherapie zu erstatten (Aktenzeichen 3 C 270/05 (32).

Quelle und weitere Informationen siehe:

http://www.uinb.de/urteil_zur_bioresonanztherapie.html

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